Mehrwertsteuerbefreiung für Vieh- und Fischprodukte in Usbekistan ausgeweitet

Mehrwertsteuerbefreiung für Vieh- und Fischprodukte in Usbekistan ausgeweitet

In Usbekistan wurden die Erleichterungen bei der Mehrwertsteuer für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse weiter ausgeweitet. Laut der vom Landwirtschaftsministerium und dem Steuerkomitee genehmigten aktualisierten Liste ist die Zahl der Agrarprodukte, für die ein Nullsteuersatz gilt, auf 518 gestiegen.

Mit dem neuen Beschluss wurden 14 weitere Produktarten in diese Liste aufgenommen. Nun sind lebende Fische, Rinder und Kleinvieh, darunter Kühe, Stiere, Schafe, Ziegen sowie Pferde, Schweine, Kamele, Esel, Bienenvölker, Seidenraupen sowie Ferula-Setzlinge und -Harze, die von Erzeugern verkauft werden, von der Mehrwertsteuer befreit, d. h. es gilt ein Nullsteuersatz.

Darüber hinaus wurden bereits bestehende Vergünstigungen beibehalten. Insbesondere gelten die Mehrwertsteuererleichterungen weiterhin für Obst- und Gemüseprodukte, Hülsenfrüchte, Gewürze, Fleisch, Eier, Fisch und Meeresfrüchte, Milchprodukte sowie verschiedene Setzlinge.

Experten sind der Meinung, dass dieser Beschluss dazu beitragen wird, die Lebensmittelpreise auf dem Binnenmarkt stabil zu halten, die Steuerlast der Erzeuger zu senken und die Viehzucht, Fischerei und andere landwirtschaftliche Bereiche zu unterstützen.

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