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Senat von Usbekistan verschärft Kontrolle bei vorzeitiger Haftentlassung

Senat von Usbekistan verschärft Kontrolle bei vorzeitiger Haftentlassung

In der Plenarsitzung des Senats der Oliy Majlis wurde das Gesetz „Über Änderungen und Ergänzungen einiger Rechtsakte der Republik Usbekistan“ geprüft. Das Dokument zielt darauf ab, Menschenrechte zu gewährleisten, das Strafvollzugssystem zu verbessern und die Effizienz des Bewährungsinstituts zu steigern. Dies berichtet Uzdaily.uz .

Dem Gesetz zufolge werden durch Änderungen des Strafgesetzbuches die Kontrollen für Personen verschärft, die vorzeitig aus der Haft entlassen wurden. Sie müssen sich nun regelmäßig bei den zuständigen Behörden melden und registrieren lassen. Zudem erhalten Anwälte oder die Betroffenen selbst das Recht, einen Antrag auf Aufhebung der Bewährungsauflagen zu stellen.

Durch Änderungen der Strafprozessordnung wurde das Verfahren für den Widerruf der vorzeitigen Entlassung präzisiert. Diese Angelegenheiten werden nun von einem Richter des Bezirks- oder Stadtgerichts für Strafsachen am Wohnort des Verurteilten entschieden. Das Strafvollzugsgesetz wurde um ein neues Kapitel ergänzt, das die rechtlichen Mechanismen zur Überwachung von Bewährungsentlassenen festlegt.

Auch das Gesetz „Über die Untersuchungshaft während des Strafverfahrens“ wurde geändert. Personen in Untersuchungshaft erhalten nun das Recht auf mindestens zwei Stunden Freigang an Wochenenden und Feiertagen sowie auf zusätzliche Kleidung und Schuhe. Der Betrag für den Kauf von Lebensmitteln und Bedarfsartikeln wird auf einen Mindestlohn angehoben.

Die Senatsmitglieder betonten, dass dieses Gesetz dazu dienen wird, die Kriminalprävention und den Schutz der Menschenrechte in der Gesellschaft weiter zu verbessern. Nach der Beratung stimmten die Senatoren dem Gesetz zu.

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