Kremierung Verstorbener in Kirgisistan verboten

Kremierung Verstorbener in Kirgisistan verboten

In Kirgisistan wurde die Kremierung, also das Verbrennen, der Leichname verstorbener Menschen verboten. Dies ist in Änderungen des von Präsident Sadyr Dschaparow unterzeichneten Gesetzes „Über Bestattungen und Bestattungsangelegenheiten“ festgelegt. Das berichtete Nur.kz.

Das Dokument wurde am 25. Juni 2026 vom Dschogorku Kenesch verabschiedet. Nach der neuen Regelung wurden Bestimmungen zur Kremierung als Bestattungsmethode aus dem Gesetz gestrichen. Auch die Vorschriften zur Beisetzung von Urnen mit Asche wurden aufgehoben.

Das Gesetz definiert den Begriff „Kremierung“ nun nicht mehr als Verbrennung eines menschlichen Leichnams, sondern als thermische Vernichtung biologischer Abfälle, die durch medizinische Tätigkeiten entstehen, in speziellen Anlagen.

Daher dürfen Krematorien nicht zum Verbrennen der Leichname Verstorbener sowie abgetriebener oder tot geborener Föten genutzt werden. Diese Anlagen dürfen ausschließlich zur Vernichtung biologischer Materialien aus medizinischen Tätigkeiten unter Einhaltung der Hygienevorschriften eingesetzt werden.

Das Dokument regelt zudem die Bestattung unbekannter oder nicht abgeholter Verstorbener. Mit Zustimmung der zuständigen Organe für innere Angelegenheiten werden sie von spezialisierten Diensten in eigens dafür vorgesehenen Bereichen von Friedhöfen beigesetzt.

Das Gesetz tritt zehn Tage nach seiner offiziellen Veröffentlichung in Kraft. Die Regierung wurde beauftragt, die geltenden Rechtsvorschriften an die neuen gesetzlichen Anforderungen anzupassen.

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