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Neuer Importkanal für Smartphones, Laptops und Bekleidung

Neuer Importkanal für Smartphones, Laptops und Bekleidung wird eröffnet

In Usbekistan wird eine neue Ordnung für den Import von Smartphones, Laptops, Tablets und Bekleidung eingeführt. Gemäß dem Präsidialdekret wird ein moderner und vereinfachter Kanal für die Einfuhr ausländischer Waren geschaffen.

Nach dem neuen System richten Online-Marktplätze mit spezieller Lizenz Bonded Warehouses (Zollfreilager) ein. Waren werden bei der Einfuhr in das Land ohne Zahlung von Zollgebühren und Mehrwertsteuer in diesen Lagern hinterlegt, was den Importprozess beschleunigt und den Warenumsatz erhöht.

Bürger haben die Möglichkeit, Produkte aus diesen Lagern für ihren persönlichen Bedarf zu erwerben. Dabei gilt eine einheitliche Zollgebühr von 5 % für Smartphones, Laptops und Tablets.

Für Bekleidung und Schuhe gilt eine andere Regelung: Hier wird eine Zollgebühr von 3 % sowie zusätzlich die Mehrwertsteuer erhoben.

Ein wichtiger Aspekt ist, dass Waren aus den Bonded Warehouses ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind; ein späterer Weiterverkauf ist strengstens untersagt.

Das neue System zielt darauf ab, den Importmarkt transparenter zu gestalten, die Preise wettbewerbsfähiger zu machen und die Einkaufsmöglichkeiten für die Bevölkerung zu erweitern.

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