Agent aus dem Epstein-Fall tot in seinem Haus aufgefunden

Der amerikanische Finanzier und verurteilte Sexualstraftäter Jeffrey Epstein ein Modelagent, dessen Name mehrfach im Zusammenhang mit dem Fall von Jean-Luc Brunel genannt wurde, wurde tot in seinem Haus in Frankreich aufgefunden. Dies berichtete France 24 .
Es wurde bekannt gegeben, dass der 69-jährige schwedische Staatsbürger Jean-Luc Brunels Leiche am 20. Juli in seinem Wohnsitz in Colombes, Frankreich, entdeckt wurde. Die offizielle Todesursache wurde bisher nicht bekannt gegeben. Die Strafverfolgungsbehörden haben Ermittlungen zu dem Vorfall eingeleitet.
In den vom US-Justizministerium veröffentlichten Dokumenten zu Epstein wurde der Name Jean-Luc Brunel 2.090 Mal erwähnt. In den Ermittlungsunterlagen wurde er als Person genannt, die in Frankreich junge Frauen an Jeffrey Epstein vermittelte.
Im Mai dieses Jahres BFMTV in einem Interview mit dem Fernsehsender gab Brunel zu, dass er Epstein gut kannte. Er bestätigte, dass er ihm einige junge Frauen vorgestellt hatte, betonte jedoch, dass dies ausschließlich im Rahmen seiner Tätigkeit als Modelagent geschah. Gleichzeitig betonte er, nichts von Epsteins Privatleben oder illegalen Aktivitäten gewusst zu haben.
Es sei daran erinnert, dass in zuvor veröffentlichten Gerichtsdokumenten eine in Samarkand geborene Frau aus Usbekistanebenfalls mit Korrespondenz und Verbindungen zu Epstein aufgeführt war. Den Dokumenten zufolge erhielt sie finanzielle Unterstützung und bereitete sich auf Treffen mit Bekannten Epsteins vor.
Fünf Frauen hatten Anzeige gegen Jean-Luc Brunel wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung erstattet. Er wies jedoch alle Vorwürfe entschieden zurück und erklärte, er habe in seinem Leben niemals solche Verbrechen begangen.
Sein Anwalt Menya Arab-Tigrinteilte mit, dass Brunel sich mehrmals an die Ermittlungsbehörden gewandt und um eine offizielle Befragung gebeten habe. Er wurde jedoch vor seinem Tod nie offiziell vernommen.
Der Anwalt betonte zudem, dass es zu früh sei, Schlussfolgerungen über die Todesursache zu ziehen, bevor die Ergebnisse der gerichtsmedizinischen Untersuchung vorliegen. Seinen Angaben zufolge wurde sein Mandant nie offiziell angeklagt und hielt sich stets für unschuldig.

















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