Krokodilkopf im Gepäck eines Passagiers am Flughafen Turin gefunden

Am Flughafen Caselle in Turin wurde im Gepäck eines Passagiers ein getrockneter Krokodilkopf gefunden. Diese Tierart steht unter dem Schutz des CITES-Übereinkommens, das den internationalen Handel mit gefährdeten Arten wildlebender Tiere und Pflanzen regelt.
Die italienische Finanzpolizei teilte mit, dass der Vorfall am 8. September entdeckt wurde. Bei dem Passagier handelte es sich um einen italienischen Staatsbürger, der aus Miami (USA) über Istanbul nach Turin reiste.
Bei einer Kontrolle durch Zollbeamte und die Finanzpolizei wurde der getrocknete Krokodilkopf im Gepäck entdeckt. Der Kopf des Reptils war in einfaches Packpapier eingewickelt und in einer Tasche verstaut.
Offiziellen Angaben zufolge gehört das Exemplar zur Ordnung "Crocodylia spp." und ist durch CITES geschützt. Das 1973 verabschiedete Übereinkommen soll sicherstellen, dass der internationale Handel mit gefährdeten Tieren und Pflanzen deren Überleben nicht gefährdet.
Der Krokodilkopf wurde beschlagnahmt. Gegen den Passagier wird ermittelt; er steht im Verdacht, versucht zu haben, ein Exemplar einer geschützten Art ohne die erforderlichen Dokumente nach Italien einzuführen.
Nach italienischem Recht kann ein solcher Verstoß mit einer Geldstrafe zwischen 20.000 und 200.000 Euro oder einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu einem Jahr geahndet werden.


















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