Renteneintrittsalter für Frauen wird erneut erhöht: Neue Regelungen

Ab dem 1. Juli dieses Jahres wird das Renteneintrittsalter für Frauen in Aserbaidschan um weitere sechs Monate auf 65 Jahre angehoben. Damit wird das Rentenalter für Männer und Frauen im Land angeglichen.
Gemäß dem Gesetz des Landes „Über Arbeitspensionen“ wird das Rentenalter für Frauen vom 1. Juli 2017 bis zum 1. Juli 2027 schrittweise jährlich um sechs Monate erhöht. Für Männer endete dieser Prozess am 1. Juli 2021 mit einem Rentenalter von 65 Jahren.
Nach der Gesetzgebung haben Bürger das Recht auf eine altersbedingte Arbeitspension, wenn sie das Rentenalter erreicht haben und auf ihrem persönlichen Versicherungskonto ausreichendes Pensionskapital angesammelt haben. Falls das Pensionskapital nicht ausreicht, ist eine Versicherungszeit von mindestens 25 Jahren erforderlich.
Bürgern, die keinen Anspruch auf eine Arbeitspension haben, wird ein altersbedingtes Sozialgeld gewährt. Seit dem 1. Januar 2023 beträgt dieses 220 Manat, während die Mindestarbeitspension 320 Manat beträgt. Zudem wird die Altersrente lebenslang gewährt.
Zur Information: Die vorherige Erhöhung des Rentenalters für Frauen trat am 1. Juli 2025 in Kraft und wurde auf 64 Jahre und 6 Monate festgelegt.
Zum Vergleich: Nach der geltenden Gesetzgebung in Usbekistan ist das allgemeine Rentenalter für Frauen auf 55 Jahre festgelegt.

















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