Passagier wegen Bombenwitz vom Flug ausgeschlossen

In Almaty, Kasachstan, wurde ein Passagier von einem Flug von Almaty nach Aktau ausgeschlossen, nachdem er gescherzt hatte, dass sich eine Bombe in seiner Tasche befinden könnte. Der Vorfall ereignete sich am 3. September am Flughafen Almaty, wie Tengri Travel berichtete.
Nach Angaben der kasachischen Verkehrspolizei wurde der Passagier auf Grundlage eines Protokolls der Fluggesellschaft vom Flug ausgeschlossen. Grund dafür war eine auf Kasachisch getätigte Äußerung mit dem Inhalt: „Ist in dieser Tasche Blei oder eine Bombe?“
Daraufhin untersuchten die Verkehrspolizei und das Sicherheitspersonal den Passagier und sein Gepäck. Bei der Überprüfung wurden keine Sprengstoffe oder andere verbotene Gegenstände gefunden. Eine Evakuierung des Flughafens fand nicht statt, und der Flugbetrieb lief normal weiter.
Nach Angaben der Polizei wurde der Passagier wegen geringfügiger Ruhestörung administrativ belangt; die Unterlagen zum Fall werden an das Gericht weitergeleitet.
Die Verkehrspolizei rief Passagiere dazu auf, an Bord eines Flugzeugs keine Äußerungen zu machen, die als Sicherheitsbedrohung aufgefasst werden könnten, auch nicht im Scherz.
Artikel 273 des Strafgesetzbuches von Kasachstan sieht für die wissentliche Verbreitung falscher Informationen über einen Terroranschlag oder eine andere Gefahr eine Geldstrafe von bis zu 5.000 monatlichen Berechnungskennziffern sowie eine Freiheitsbeschränkung oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor.

















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