Österreich verbietet Kopftücher für Mädchen unter 14 Jahren in Schulen

Österreich verbietet Kopftücher für Mädchen unter 14 Jahren in Schulen

Mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 ist es in Österreich Mädchen unter 14 Jahren untersagt, in Schulen aus islamischer Tradition ein Kopftuch zu tragen. Die neue Regelung gilt für öffentliche und private Schulen.

Die Regierung begründet diese Maßnahme mit dem Schutz der freien Entfaltung, der Gleichberechtigung und der kindlichen Entwicklung von Mädchen. Die österreichische Integrationsministerin Claudia Bauer betonte zudem, wie wichtig es sei, dass Mädchen frei und unabhängig aufwachsen.

Dem Gesetz zufolge führt die Schulleitung bei einem Erstverstoß ein Gespräch mit der Schülerin und ihren Eltern. Bei wiederholten Verstößen werden Bildungsbehörden und in der Folge der Kinder- und Jugendhilfedienst eingeschaltet. Als letzte Maßnahme können Eltern oder Erziehungsberechtigte mit einer Geldstrafe zwischen 150 und 800 Euro belegt werden.

Das Verbot gilt nicht für Unterricht außerhalb des Schulgebäudes oder bestimmte schulische Veranstaltungen, die außerhalb stattfinden.

Gegner des Gesetzes argumentieren, dass diese Maßnahme muslimische Mädchen diskriminiere und gegen verfassungsmäßige Rechte verstoßen könnte. Laut Angaben des österreichischen Parlaments hielten auch die Grünen das Gesetz für verfassungswidrig. Die rechtspopulistische FPÖ forderte hingegen eine Ausweitung des Verbots, einschließlich einer Kopftuchbeschränkung für Lehrerinnen.

Dieses Gesetz, das das Tragen von Kopftüchern für Mädchen unter 14 Jahren an österreichischen Schulen verbietet, passierte im Dezember 2025 beide Kammern des Parlaments und trat am 1. September 2026 in Kraft.

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