Gesetz zur Sterbehilfe in Frankreich offiziell verabschiedet

Gesetz zur Sterbehilfe in Frankreich offiziell verabschiedet

hat einen Gesetzentwurf gebilligt, der Patienten das Recht auf freiwillige Sterbehilfe (Euthanasie) einräumt. Dies berichtete die Zeitung Le Monde .

Nach dem neuen Gesetz können nur französische Staatsbürger oder volljährige Personen mit ständigem Wohnsitz im Land dieses Recht in Anspruch nehmen. Sterbehilfe wird nur bei Patienten angewendet, die an einer schweren, unheilbaren Krankheit leiden, unter starken körperlichen oder psychischen Schmerzen leiden und deren Schmerzen nicht auf andere Weise gelindert werden können.

Zudem muss die Entscheidung des Patienten absolut freiwillig, bewusst und mehrfach bestätigt sein. Alle Entscheidungen werden von Ärzten geprüft. In Frankreich werden für die Sterbehilfe spezielle tödliche Medikamente eingesetzt.

Der Gesetzentwurf wurde von 291 Abgeordneten unterstützt, während 241 dagegen stimmten. Der französische Präsident Emmanuel Macron bezeichnete diese Entscheidung als Erfüllung eines Versprechens, das er den Franzosen 2022 gegeben hatte. Er betonte, dass die Debatten über das Gesetz in einem Geist des gegenseitigen Respekts und konstruktiv geführt wurden.

Derzeit ist Sterbehilfe in 12 Ländern weltweit erlaubt, darunter die Schweiz, die Niederlande, Kanada, Spanien, Österreich und Portugal. Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes wird Frankreich das 13. Land auf dieser Liste.

Experten weisen darauf hin, dass es verschiedene Formen der Sterbehilfe gibt. Beispielsweise können bei der indirekten Sterbehilfe starke Schmerzmittel den Sterbeprozess beschleunigen. Bei der passiven Sterbehilfe werden lebenserhaltende medizinische Geräte auf Wunsch des Patienten abgeschaltet.

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