Smart Glasses in Gerichtsgebäuden verboten

Smart Glasses in Gerichtsgebäuden verboten

Das Mitbringen der Smart Glasses von Meta in Straf-, Zivil- und Familiengerichte in England und Wales wurde offiziell verboten. Dies teilte der britischeGerichtsdienst HM Courts & Tribunals Service (HMCTS) mit.

Nach der neuen Regel werden solche Smart Glasses Besuchern und Verfahrensbeteiligten beim Betreten von Gerichtsgebäuden abgenommen. Die Geräte werden ihren Besitzern erst beim Verlassen des Gerichts zurückgegeben.

Vertreter des Gerichts in Großbritannien erinnerten daran, dass Foto- und Videoaufnahmen in britischen Gerichten ohne Sondergenehmigung gesetzlich verboten sind. Ein solches Verhalten kann als Missachtung des Gerichts gewertet werden.

Die Nutzung gewöhnlicher Smartphones ist erlaubt, sofern Kamera- und Audioaufnahmefunktionen ausgeschaltet sind. Bei Metas Smart Glasses sind die Kameras jedoch im Brillengestell integriert, sodass unbemerktes heimliches Filmen möglich ist.

Auch ein weiterer Vorfall führte zur Einführung des Verbots. Ein Beteiligter an einem Gerichtsverfahren soll versucht haben, während einer Befragung heimlich mithilfe von Smart Glasses Unterstützung zu erhalten.

Zuvor war auch im US-Bundesstaat New York die Nutzung von Smart Glasses in Gerichtssälen vollständig verboten worden.

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