Betrunkene Ukrainerin, die einen Polizisten biss, aus Polen abgeschoben

Betrunkene Ukrainerin, die einen Polizisten biss, aus Polen abgeschoben

Eine ukrainische Staatsbürgerin, die in Polen betrunken die öffentliche Ordnung störte und einen Polizisten körperlich angriff, soll zwangsweise aus dem Land ausgewiesen werden. Polsatnews Laut Polsatnews wurde nach einem ungewöhnlichen Vorfall in der Stadt Zambrów ein Polizeibeamter ins Krankenhaus eingeliefert. Gegen die Tatverdächtige wurde ein strenges Einreiseverbot verhängt.

„Sie wollte nicht in die Ausnüchterungszelle“: Wie kam es zu dem Vorfall?

Berichten zufolge entdeckten Polizeibeamte eine 39-jährige Frau, die betrunken auf einem Gehweg in den Straßen von Zambrów lag. Als sie ihr medizinische Hilfe leisten und sie in eine Ausnüchterungsstation bringen wollten, leistete die Frau heftigen Widerstand:

  • Angriff und Verletzung: Die Frau beleidigte die Beamten, ging auf sie los und biss einen der Polizisten.

  • Medizinische Maßnahmen: Der verletzte Polizeibeamte wurde vorsorglich umgehend in ein Krankenhaus für Infektionskrankheiten gebracht.

Einzelheiten des Vorfalls und die verhängte Strafe

Merkmal

Einzelheiten zum Vorfall und Maßnahmen

Tatverdächtige

39-jährige ukrainische Staatsbürgerin

Ort des Vorfalls

Zambrów, Polen

Vorwürfe

Beleidigung eines Amtsträgers und Verletzung seiner körperlichen Unversehrtheit

Gesetzliche Strafe

Bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe

Getroffene Entscheidung

Statt einer strafrechtlichen Sanktion Abschiebung aus dem Land und ein Einreiseverbot

Ausweisung aus dem Land statt einer Gefängnisstrafe

Nach polnischem Recht werden Gewalt gegen einen Amtsträger oder Vertreter der Staatsgewalt sowie dessen Beleidigung mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft. Die polnischen Behörden beschlossen jedoch, die Ukrainerin statt eines langwierigen Gerichtsverfahrens umgehend aus dem Land abzuschieben und ihr die Wiedereinreise nach Polen offiziell zu verbieten.

Ist es Ihrer Meinung nach richtig, Bürger, die im Ausland die öffentliche Ordnung stören und sich der Polizei widersetzen, direkt abzuschieben, statt sie zu inhaftieren?

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