Putin unterzeichnet Gesetz zur Beschlagnahmung von Eigentum von Russen im Ausland

Vor dem Hintergrund globaler politischer Veränderungen und internationaler Beziehungen gab es in der Russischen Föderation eine bedeutende gesetzliche Neuerung für Bürger, die das Land verlassen haben. Präsident Wladimir Putin hat ein Gesetz unterzeichnet, das die Beschlagnahmung (Einfrierung) von Eigentum von Personen ermöglicht, die das Land verlassen haben, während gegen sie administrative Verfahren laufen. Die umstrittene Maßnahme tritt am 1. September 2026 in Kraft.
Gemäß diesem Gesetz können Immobilien, Gelder und andere Vermögenswerte von im Ausland lebenden Bürgern in Russland beschlagnahmt werden, wenn bestimmte administrative Verstöße begangen wurden, die als gegen die Interessen des russischen Staates gerichtet gelten.
Das Dokument bezieht sich auf über zehn Artikel des Ordnungswidrigkeitengesetzes der Russischen Föderation. Zu den Verstößen, die diese Beschränkungen nach sich ziehen, gehören laut Medienberichten:
Grober Verstoß gegen die Regeln für die Tätigkeit als „ausländischer Agent“;
Öffentliche Verbreitung von durch die Regierung verbotenen extremistischen Materialien;
Verbreitung falscher und unbegründeter Informationen über Medien und digitale Plattformen;
Aktive Teilnahme an Aktivitäten von Organisationen, die in Russland als „unerwünscht“ eingestuft sind;
Handlungen, die darauf abzielen, die russischen Streitkräfte zu diskreditieren.
Die Beschlagnahmung dient als Maßnahme zur Sicherung der Vollstreckung von Bußgeldern. Besonders schwerwiegend ist, dass der Wert des beschlagnahmten Eigentums nicht auf die Höhe des Bußgeldes begrenzt ist. Selbst bei einem geringen Bußgeld kann wertvolles Eigentum vollständig eingefroren werden.
Das Gesetz erlaubt Richtern zudem, Eigentum bereits während des laufenden Verfahrens und vor einer endgültigen Entscheidung zu beschlagnahmen. Ein Richter muss den Antrag spätestens am Folgetag prüfen. Eine Benachrichtigung des Eigentümers ist dabei nicht erforderlich.
Diese Maßnahme schränkt das Verfügungsrecht über Eigentum massiv ein. Betroffene können ihre in Russland verbliebenen Immobilien, Fahrzeuge oder Grundstücke weder verkaufen noch verschenken oder umschreiben lassen. Das Gesetz tritt im Herbst in Kraft.
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