Kind einer usbekischen Frau in belarussischem Gefängnis geboren

Kind einer usbekischen Frau in belarussischem Gefängnis geboren

In einem belarussischen Untersuchungshaftzentrum kam das Kind einer usbekischen Staatsbürgerin zur Welt. Nachdem alle notwendigen rechtlichen und konsularischen Verfahren abgeschlossen waren, wurde das Baby nach Usbekistan gebracht und in die Obhut naher Verwandter übergeben. Dies teilte der Beauftragte der Oliy Majlis für Menschenrechte (Ombudsmann) mit.

Es wird darauf hingewiesen, dass am 15. Mai dieses Jahres auf Initiative des Ombudsmanns Mitglieder einer usbekischen Delegation ein Treffen mit usbekischen Staatsbürgern abhielten, die in einem Untersuchungshaftzentrum in Minsk inhaftiert sind.

Während des Treffens gab eine in der Einrichtung inhaftierte usbekische Staatsbürgerin an, schwanger zu sein, und erklärte, dass die Bedingungen im Untersuchungshaftzentrum eine angemessene Betreuung des Kindes nach der Geburt einschränken würden. Aus diesem Grund äußerte sie den Wunsch, dass das Baby bei nahen Verwandten in Usbekistan leben solle, und bat um praktische Unterstützung bei der Rückführung des Kindes nach Usbekistan und der Zusammenführung mit der Familie nach der Geburt.

Das Anliegen wurde vom Ombudsmann unter Kontrolle genommen. Nach der Geburt des Kindes wurden in Zusammenarbeit mit den zuständigen staatlichen Stellen, der diplomatischen Vertretung Usbekistans in Belarus und der Menschenrechtskommission der GUS alle erforderlichen rechtlichen und konsularischen Schritte eingeleitet.

Infolgedessen wurden die notwendigen Dokumente für die Rückführung des Kindes nach Usbekistan ausgestellt. Im Juli dieses Jahres wurde das Kind in die Obhut naher Verwandter übergeben und nach Usbekistan gebracht.

Der Ombudsmann betonte, dass dieser Prozess in Zusammenarbeit mit den zuständigen Organisationen durchgeführt wurde, um die Rechte und Interessen usbekischer Bürger zu schützen, die aus verschiedenen Gründen im Ausland in eine schwierige Lage geraten sind, insbesondere um das Wohl der Kinder zu gewährleisten.

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