„Bankkartenfalle“: Rund 10 Usbeken in der Türkei von Haft bedroht

„Bankkartenfalle“: Rund 10 Usbeken in der Türkei von Haft bedroht

Foto: Generalkonsulat der Republik Usbekistan in Istanbul

In der türkischen Provinz Aydın haben dringende Ermittlungen zu verdächtigen Finanztransaktionen begonnen, die über auf den Namen von Ausländern eröffnete Bankkarten abgewickelt wurden. Im Rahmen des Verfahrens wurden rund 10 usbekische Staatsbürger als Beschuldigte vernommen; einige von ihnen sitzen bereits hinter Gittern. Was hat usbekischeStaatsbürger in eine solche gefährliche Falle geführt, und vor welcher dringenden Gefahr warnt das Konsulat?

Rechtlicher Status: Haft, Abschiebung und Ausreiseverbot

Das Generalkonsulat derRepublik Usbekistan in Istanbul teilte unter Berufung auf offizielle Angaben des türkischen Innenministeriums mit, dass die in die Ermittlungen einbezogenen Landsleute unterschiedlich behandelt werden:

„Während einige usbekische Staatsbürger aufgrund einer Gerichtsentscheidung direkt inhaftiert wurden, brachte man andere in Abschiebezentren. Eine weitere Gruppe wurde nach Unterzeichnung einer Verpflichtung, das türkische Staatsgebiet nicht zu verlassen, vorübergehend auf freien Fuß gesetzt.“

Die Ermittlungsbehörden prüfen derzeit, wie viel Geld tatsächlich über die Bankkarten der einzelnen Personen „gewaschen“ oder überwiesen wurde. Diese Zahlen bestimmen, wie schwer die gegen sie verhängten Strafen ausfallen.

Wichtige Einzelheiten zum Fall und zum Status der Bürger

Fall

Einzelheiten der Ermittlungen in der Türkei

Gebiet

Provinz Aydın, Türkei

Zahl der Betroffenen

Rund 10 usbekische Staatsbürger

Angewandte Maßnahmen

Inhaftierung, Unterbringung in einem Abschiebezentrum und Verpflichtung, das Land nicht zu verlassen

Hauptgrund

Verdächtige Finanztransaktionen und illegale Nutzung von Bankkonten

Konsularische Hilfe

Rechtliche und diplomatische Unterstützung wird geleistet

Eindringliche Warnung des Generalkonsulats

In vielen Fällen erlauben unsere Landsleute unbekannten Personen gegen ein beträchtliches Einkommen oder einen schnellen Gewinn, ihre Bankkarten, Konten oder mobilen Banking-Apps zu nutzen, und werden dadurch zu Beteiligten an Straftaten (Droppern):

„Usbekische Staatsbürger werden aufgefordert, ihre Bankkarten, Bankkonten oder Mobile-Banking-Dienste nicht an fremde Personen zu überlassen und keine Gelder unbekannter Herkunft anzunehmen oder an andere zu überweisen. Derartige Vermittlungshandlungen ziehen nach türkischem Recht eine schwere strafrechtliche Verantwortung nach sich!“

Aus dem Aufruf des Generalkonsulats

Sind Sie oder Bekannte von Ihnen im Ausland in Gefahr geraten, durch die Übergabe von Bankkarten an Fremde in eine ähnliche Betrugsfalle zu geraten?

Leiten Sie diese Nachricht umgehend an alle Ihre Angehörigen und Bekannten weiter, die derzeit in der Türkei arbeiten oder reisen – Wachsamkeit kann sie vor Haft und schweren Strafen bewahren!

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