US-Oberster Gerichtshof hebt Trump-Dekret zum Staatsbürgerschaftsrecht auf

Der Oberste Gerichtshof der USA hat die Umsetzung eines Dekrets von Präsident Donald Trump blockiert, das darauf abzielt, die automatische Staatsbürgerschaft für einige im Land geborene Kinder einzuschränken.
Gemäß der am 30. Juni gefällten Entscheidung ist das Recht auf Staatsbürgerschaft aufgrund des Geburtsortes durch den 14. Zusatzartikel der US-Verfassung garantiert. Die Richter fassten die Entscheidung mit sechs zu drei Stimmen.
Was sah das Dekret von Trump vor?
Donald Trump unterzeichnete das Dekret zur Staatsbürgerschaft, nachdem er am 20. Januar 2025 ins Weiße Haus zurückgekehrt war.
Dem Dokument zufolge sollte Kindern, deren Mutter sich illegal oder mit einem temporären Status in den USA aufhielt und deren Vater kein US-Bürger oder dauerhafter Einwohner war, keine automatische amerikanische Staatsbürgerschaft gewährt werden.
Das bedeutet, wenn keiner der Elternteile US-Bürger oder Inhaber einer „Green Card“ war, hätte die Staatsbürgerschaft eines in den USA geborenen Kindes von den Behörden verweigert werden können.
Nach der Unterzeichnung der Initiative wurde diese jedoch von mehreren Bundesstaaten, Bürgerrechtlern und Migrantenfamilien vor Gericht angefochten.
Der Oberste Gerichtshof stützte sich auf die Verfassung
Die Mehrheit des Gerichts betonte, dass das präsidiale Dekret gegen den 14. Zusatzartikel der US-Verfassung verstoße.
Gemäß dieser Verfassungsnorm gelten Personen, die in den USA geboren wurden und der Gerichtsbarkeit des Landes unterstehen, als US-Bürger. Diese Regel wird seit dem Ende des 19. Jahrhunderts weitgehend angewandt.
Chief Justice John Roberts verfasste die Entscheidung im Namen der Mehrheit. Das Gericht bestätigte zudem den rechtlichen Ansatz aus dem Fall Wong Kim Ark von 1898. Demnach erhalten fast alle in den USA geborenen Kinder, mit wenigen Ausnahmen wie Kindern von Diplomaten, die Staatsbürgerschaft.
Die Entscheidung wurde mit sechs zu drei Stimmen angenommen
Sechs Mitglieder des Obersten Gerichtshofs sprachen sich für die Beibehaltung des Rechts auf Staatsbürgerschaft durch Geburt aus. Drei Richter stimmten dagegen.
Damit erlitt eine der umstrittensten Initiativen der Trump-Administration zum Staatsbürgerschaftsrecht eine schwere rechtliche Niederlage.
Zuvor hatte der Oberste Gerichtshof im Juni 2025 noch keine endgültige Entscheidung über den Inhalt des Dekrets getroffen, sondern lediglich die Befugnis der unteren Gerichte eingeschränkt, landesweite Verbote zu verhängen. Die Entscheidung vom 30. Juni 2026 betraf hingegen direkt den Kern des Rechts auf Staatsbürgerschaft.
Was bedeutet Staatsbürgerschaft durch Geburt?
Staatsbürgerschaft durch Geburt bedeutet, dass ein Mensch im Moment seiner Geburt automatisch zum Bürger eines bestimmten Staates wird.
In der internationalen Praxis gibt es hauptsächlich zwei Prinzipien zur Bestimmung der Staatsbürgerschaft.
Jus Soli (Geburtsortsprinzip)
Nach dem Prinzip des „Jus Soli“ wird die Staatsbürgerschaft danach bestimmt, wo das Kind geboren wurde.
Nach dem in den USA geltenden System gilt ein im Land geborenes Kind in der Regel als US-Bürger, unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder dem Migrationsstatus der Eltern.
Es gibt einige Ausnahmen, wie etwa Kinder von Vertretern ausländischer Staaten mit diplomatischer Immunität.
Jus Sanguinis (Abstammungsprinzip)
Nach dem Prinzip des „Jus Sanguinis“ ist nicht der Geburtsort des Kindes das Hauptkriterium, sondern die Staatsangehörigkeit der Eltern.
Dieser Ansatz ist in vielen europäischen und asiatischen Ländern vorherrschend. Wenn einer oder beide Elternteile Bürger eines bestimmten Staates sind, erhält das Kind die Staatsbürgerschaft nach gesetzlicher Ordnung.
Auch in Usbekistan ist die Staatsangehörigkeit der Eltern bei der Bestimmung der Staatsbürgerschaft wichtig. Allein die Geburt auf dem Staatsgebiet gewährt nicht in allen Fällen automatisch die usbekische Staatsbürgerschaft.
Wie geht es mit Trumps Initiative weiter?
Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs hat die praktische Umsetzung des präsidialen Dekrets ausgeschlossen. Ein einfaches Dekret des Präsidenten wird nun nicht mehr ausreichen, um das System der Staatsbürgerschaft durch Geburt grundlegend zu ändern.
Dies könnte einen wesentlich komplexeren politischen und rechtlichen Prozess erfordern, wie die Verabschiedung eines neuen Gesetzes durch den Kongress oder eine Änderung der Verfassung.
Somit bleibt die Praxis, Kindern, die in den USA geboren werden, automatisch die Staatsbürgerschaft zu verleihen, vorerst unverändert.


















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