Mann, der mit einer Ziege über den Roten Platz spazierte, für 5 Tage inhaftiert (Video)

Das Moskauer Twerer Gericht hat ein Urteil gegen einen Mann gefällt, der mit einer Ziege über den Roten Platz spazierte und polizeiliche Anweisungen missachtete. Magomed Magomedow wurde wegen geringfügiger Ruhestörung schuldig gesprochen und zu fünf Tagen Verwaltungshaft verurteilt.
Gerichtsunterlagen zufolge benutzte er vor Ort obszöne Sprache und reagierte aggressiv auf die Aufforderung, die Störung der öffentlichen Ordnung zu beenden. Magomedow bekannte sich vor Gericht nicht schuldig.
Der Vorfall ereignete sich am 18. Juli
Nach Angaben des Pressedienstes des Moskauer Stadtgerichts ereignete sich der Vorfall am Abend des 18. Juli 2026 auf dem Roten Platz.
Magomed Magomedow führte eine Ziege in einem Bereich aus, der nicht für das Ausführen von Haustieren vorgesehen ist. Zudem wurde vermerkt, dass er an einem öffentlichen Ort obszöne Sprache verwendete.
Strafverfolgungsbehörden forderten ihn auf, den Verstoß zu beenden.
Polizeiliche Anweisungen missachtet
In den Gerichtsakten wird festgehalten, dass Magomedow die rechtmäßigen Anordnungen der Polizeibeamten mehrfach auf grobe und aggressive Weise verweigerte.
Berichten zufolge hat der Mann während seiner Festnahme:
Widerstand gegen Polizeibeamte geleistet;
sie weggestoßen;
versucht, vom Tatort zu fliehen.
Daraufhin wurde er festgenommen und ein Protokoll über eine Ordnungswidrigkeit erstellt.
Gericht verhängte fünf Tage Haft
Das Twerer Gericht befand Magomedow für schuldig, einen Verstoß gemäß Teil 2 von Artikel 20.1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten der Russischen Föderation begangen zu haben.
Dieser Artikel deckt Fälle von geringfügiger Ruhestörung ab, die mit der Störung der öffentlichen Ordnung und dem Ungehorsam gegenüber rechtmäßigen Anordnungen staatlicher Vertreter verbunden sind.
Gemäß der Gerichtsentscheidung wurde der Mann zu fünf Tagen Verwaltungshaft verurteilt.
Magomedow bekannte sich nicht schuldig
Während der Gerichtsverhandlung bestritt Magomedow, den Verstoß begangen zu haben.
Er gab an, er habe lediglich auf dem Roten Platz Fotos machen und das Gebiet anschließend verlassen wollen.
Nach Prüfung der Zeugenaussagen der Polizeibeamten und der Fallunterlagen kam das Gericht jedoch zu dem Schluss, dass sein Handeln eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Ungewöhnlicher Spaziergang endete im Gefängnis
Aus den Gerichtsdaten geht zudem hervor, dass der Mann keinen festen Arbeitsplatz hat. Über den weiteren Verbleib der Ziege wurden keine offiziellen Informationen bekannt gegeben.
Somit endete ein Vorfall, der mit dem Ziel begann, Fotos mit einem Tier auf dem Roten Platz zu machen, mit Widerstand gegen die Polizei und fünf Tagen Verwaltungshaft.


















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