Neue Regel für Gebetsrezitationen in Tadschikistan: Nun darf nicht mehr jeder die Zeremonie durchführen

In Tadschikistan wurde das Verfahren für religiöse Zeremonien im Zusammenhang mit Gebetsrezitationen aktualisiert. Künftig dürfen solche Zeremonien offiziell nur noch von befugten religiösen Geistlichen durchgeführt werden.
Das teilte das Komitee für Religion, Traditionen und die Regelung von Zeremonien Tadschikistans in einer schriftlichen Antwort auf eine Anfrage von Asia-Plus mit.
Wann wurde das neue Verfahren bestätigt?
Nach Angaben des Komitees wurde die Verordnung zur Festlegung der neuen Regeln am 3. Juni unterzeichnet. Das Dokument legt genau fest, wer Gebetsrezitationen durchführen darf und welche Anforderungen dabei einzuhalten sind.
Die Zeremonie dürfen folgende religiöse Geistliche durchführen:
Mitglieder des Rates der Ulema;
Oberimame und Chatibs der zentralen Freitagsmoscheen;
Imame und Chatibs der Freitagsmoscheen;
Imame der Moscheen, in denen die fünf täglichen Gebete verrichtet werden;
Stellvertreter der Imame und Chatibs;
von einer religiösen Organisation eigens bevollmächtigte Muezzine.
Nach dem neuen Verfahren wurde das Recht, Gebetsrezitationen durchzuführen, religiösen Geistlichen aus den festgelegten Kategorien übertragen.
Welche Einschränkungen gibt es?
Religiöse Geistliche müssen die sanitären und epidemiologischen Vorschriften einhalten, Zeremonien im Rahmen der tadschikischen Gesetzgebung durchführen und Bürger nicht daran hindern, medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Gebetsrezitationen für Frauen und Kinder sind außerdem ohne die Anwesenheit ihrer Mahram-Verwandten verboten.
Nach Angaben des Komitees können religiöse Geistliche Bürgern, die sich an sie wenden, helfen, ihre religiösen Bedürfnisse zu erfüllen, indem sie Gebete im Einklang mit der Scharia rezitieren.
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