Trump erhob Anspruch auf den Mond: Was sagt das Völkerrecht dazu?

US-Präsident Donald Trump veröffentlichte einen ungewöhnlichen Beitrag über den Mond. Am 6. September postete er auf seiner Truth Social-Seite ein Bild mit dem Mond, der US-Flagge und „The moon is ours“ – „Der Mond gehört uns“ als Aufschrift.
Völkerrechtlich gesehen ist der Mond jedoch kein Staatsgebiet. Diese Angelegenheit wird durch den Weltraumvertrag geregelt, der 1967 in Kraft trat.
Artikel 2 des Vertrages legt fest, dass der Weltraum, einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper, nicht durch Souveränitätsansprüche, Benutzung, Besetzung oder auf andere Weise durch einen Staat angeeignet werden kann.
Das Dokument sieht zudem vor, dass der Mond und andere Himmelskörper allen Staaten zur Erforschung und Nutzung ohne Diskriminierung und zu friedlichen Zwecken offenstehen.
Daher kann Trumps „Der Mond gehört uns“- Aussage nicht als offizieller territorialer Anspruch der USA auf den Mond gewertet werden. Auch die Landung von US-Astronauten oder die dort durchgeführte Forschung verleiht dem Land nicht das Recht, den Mond zu seinem Territorium zu erklären.
Der Weltraumvertrag trat 1967 in Kraft und gilt heute als eines der grundlegenden Dokumente des internationalen Weltraumrechts. Nach Angaben des Büros der Vereinten Nationen für Weltraumfragen ist Usbekistan diesem Vertrag am 17. Oktober 2024 beigetreten.

















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