Euthanasie in Frankreich offiziell legalisiert

Euthanasie in Frankreich offiziell legalisiert

In Frankreich ist ein Gesetz offiziell in Kraft getreten, das volljährigen Patienten mit unheilbaren und schweren Erkrankungen das Recht auf medizinische Hilfe beim Sterben gewährt. Der Verfassungsrat erklärte das Gesetz am 14. August für verfassungsgemäß.

Die neue Regelung gilt für französische Staatsbürger und dauerhaft in Frankreich lebende Menschen mit einer schweren, unheilbaren Krankheit, die unerträgliches Leiden verursacht. Der Zustand des Patienten wird von einer Sonderkommission geprüft; die endgültige Entscheidung erfolgt auf Grundlage der Einschätzung eines Arztes.

Nach einer positiven Entscheidung muss der Patient mindestens zwei Tage warten und seinen Entschluss am Tag der Behandlung erneut bestätigen. Er kann in jeder Phase davon zurücktreten. In der Regel nimmt der Patient das tödlich wirkende Medikament selbst ein. Ist dies aufgrund seines körperlichen Zustands nicht möglich, kann es von medizinischem Personal verabreicht werden.

Bisher war aktive Euthanasie in Frankreich nicht erlaubt; zulässig waren lediglich der Abbruch lebensverlängernder Behandlungen und eine tiefe Sedierung am Lebensende. Nun gehört das Land zu den Staaten, die Euthanasie oder medizinisch assistiertes Sterben erlauben.

Präsident Emmanuel Macron bezeichnete das Gesetz als Ergebnis einer langen demokratischen Debatte. Einige medizinische und religiöse Organisationen kritisierten den Text jedoch und erklärten, die darin enthaltenen Schutzvorkehrungen könnten gefährdete Patienten nicht ausreichend schützen.

Der Verfassungsrat bestätigte das Gesetz, präzisierte jedoch einige Bestimmungen. Insbesondere wurde das Recht auf Gewissensverweigerung über Ärzte und Pflegekräfte hinaus auch auf Apotheker sowie bestimmte private und religiöse Gesundheitseinrichtungen ausgeweitet.

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