Französisches Paar prüfte vor der Hochzeit, ob sie Geschwister sind

Französisches Paar prüfte vor der Hochzeit, ob sie Geschwister sind

Der Franzose Arthur Kermalvezen suchte seit seiner Kindheit nach seinem biologischen Vater, da er durch Samenspende gezeugt wurde. Er dachte bei Männern auf der Straße oder sogar bei seinen Lehrern, dass sie sein Vater sein könnten.

Als Erwachsener lernte er 2010 in Paris Audrey kennen, die ebenfalls ein Spenderkind war. Audrey beschreibt das Treffen als „Liebe auf den ersten Blick“. Doch ihre Beziehung hatte ein ernstes Problem: Beide waren über das Pariser Spendersystem gezeugt worden, und es bestand die Möglichkeit, dass sie vom selben Spender stammten, also Halbgeschwister waren.

Damals waren DNA-Tests für zu Hause in Frankreich verboten, und Spender blieben gesetzlich anonym. Daher hatte das Paar große Schwierigkeiten festzustellen, ob sie verwandt waren oder nicht.

Schließlich führte ein Arzt in Südfrankreich für 900 Euro einen Gentest durch. Das Ergebnis zeigte, dass Arthur und Audrey nicht verwandt waren. Da der Test jedoch nicht im rechtlichen Rahmen durchgeführt wurde, blieben Zweifel.

Als Anwältin kämpfte Audrey mehrere Jahre lang vor Gericht, um die Gesetze des Spendersystems zu ändern. Sie wollte Informationen über die Identität, die Gesundheit und andere Kinder ihres Spenders erhalten. 2015 wies das höchste Verwaltungsgericht Frankreichs jedoch ihre letzte Berufung ab.

Dennoch heiratete das Paar 2013, „dem Schicksal vertrauend“. Später stellten Ärzte fest, dass ihre Spender in verschiedenen Jahren geboren wurden, was es unmöglich machte, dass es dieselbe Person war.

Ein Paar mit Sonnenbrillen und zwei kleine Kinder stehen an einem Sandstrand.

Arthurs Zweifel verschwanden jedoch nicht vollständig. Schließlich machten sie einen DNA-Test für zu Hause. Das Ergebnis bestätigte erneut, dass sie nicht verwandt waren.

Der Test enthüllte für Audrey noch überraschendere Informationen. Sie erfuhr, dass sie ihre biologische Schwester Sophie bereits vor Gericht kennengelernt hatte. Obwohl sie an den Rechtsfällen der jeweils anderen beteiligt waren, waren sie in Wirklichkeit Kinder desselben Spenders.

Es wurde festgestellt, dass von acht weiteren Spenderkindern, die zusammen mit Audrey und Arthur den Test machten, zwei Paare ebenfalls denselben Spender hatten.

2017 gelang es Arthur schließlich, Kontakt zu seinem biologischen Vater aufzunehmen. Später fand auch Audrey ihren Spender Philippe, doch dieser war bereits verstorben. Philippes Familie hieß Audrey herzlich willkommen und gab ihr Fotos, Videos und Informationen über die Familiengeschichte.

Audreys juristischer Kampf löste eine Änderung der Rechte von Spenderkindern in Frankreich aus. Nach April 2025 geborene Spenderkinder haben nach Erreichen der Volljährigkeit das Recht, die Identität ihres Spenders zu erfahren.

Audrey bleibt bei ihrer festen Überzeugung: „Jeder Mensch hat das Recht, seine Herkunft und Geschichte zu kennen.“

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